Montag, 06. Februar 2012


Rahmenlehrplan der SGB (Psychologie)

Rahmenlehrplan der SBG (Psychologie)

 

1. Allgemeine Psychologie
2. Psychologie der Persönlichkeit
3. Psychoanalyse und Psychotherapie

 


1. Allgemeine Psychologie

 

Richtziel
Die Psychologie in ihrer Entstehung und Entwicklung erläutern, den Bezug zur Philosophie schildern und einen kurzen, aber ausreichenden Überblick über die Geschichte der Psychologie geben können. Die Terminologie der Psychologie erläutern und die verwendeten Begriffe interpretieren, die Grundlagen erläutern und ihnen verschiedene Methoden zuordnen können. Die bedeutendsten psychologischen Richtungen/Schulen in ihrem Kerngehalt schildern und erläutern sowie abgrenzen und in ihrer Wirkungsweise unterscheiden können.

 

1.1 Geschichte der Psychologie
Die Entwicklungsgeschichte der Psychologie schildern und erläutern sowie bedeutende Psychologen und Philosophen nennen und ihren Beitrag erläutern können.

 

1.2 Psychologische Terminologie
Die gebräuchlichen Begriffe erklären und ihre Verwendung im Einzelfall begründen können. Die Begriffe 'Objektivität', 'Reliabilität' und 'Validität' erklären und anhand von Beispielen darlegen können.

 

1.3 Psychologische Grundlagen, psychologische Richtungen (Schulen)
Die hauptsächlichen Schulen der Psychologie in ihrer Vielfalt schildern können.

Die Kerninhalte der prägenden psychologischen Richtungen (z. B. Verhaltenspsychologie, Ausdruckspsychologie usw.) und Schulen (wie Freud, Adler, Jung, Szondi) schildern und erläutern können.

 

1.4 Psychologische Methoden
Die verschiedenen methodischen Ansätze und die angewandten Methoden der psychologischen Arbeit schildern und erläutern können. Die Methode der Interpretation graphischer Eindruckscharaktere und Merkmale in Schrift und Bild erläutern und anhand von Beispielen begründen können.

 

1.5 Die graphologische Methode als Teil der angewandten Psychologie
Verschiedene Richtungen der angewandten Psychologie nennen, den Stellenwert der Graphologie erläutern und anhand von Beispielen in mindestens einem der folgenden Bereiche erklären können:
1.5.1 Psychologie der Beratung, der Auslese und Ausbildung

Anhand von Beispielen aus der Berufs-, Betriebs-, Erziehungs- und Partnerberatung sowie der Berufs- und Personalauswahl und -ausbildung den Einsatz der Graphologie begründen können.
1.5.2 Arbeits- und Wirtschaftspsychologie
Den Einfluss des Einsatzes psychologischer Methodik bei der Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatz und Arbeitsmethoden) und in Werbung und Verkauf sowie der Kommunikation schildern können.

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2. Psychologie der Persönlichkeit:


Richtziel

Die Entwicklung der Persönlichkeit und die unterschiedlichen Aspekte der Persönlichkeitstheorien schildern und erläutern können. Die für die schriftpsychologische Arbeit relevanten Persönlichkeitstheorien erklären und deren Eignung für die graphologische Tätigkeit und die gutachterliche Aussage anhand von Beispielen begründen sowie Störungen der Persönlichkeit an graphischen Merkmalen erkennen können.


2.1 Entwicklungspsychologie

Die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie schildern und ihre Bedeutung erläutern können. Die Brücke zum Einbezug entwicklungspsychologischer Bedingungen in die graphologische Arbeit aufzeigen und erläutern können.


2.2 Persönlichkeitstheorien

Persönlichkeitsmodellen schildern und ihren Sinn erklären sowie die relevanten Persönlichkeitstheorien und "Typenlehren" erläutern und deren Anwendung bei der graphologischen Arbeit anhand von Beispielen begründen können.


2.3 Psychische Störungen der Persönlichkeit

Psychische Störungen nennen und erläutern können. Die Grenzen der schriftpsychologischen Arbeit im Hinblick auf Aussagen im Bereich psychischer Störungen erläutern und begründen können.

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3. Psychoanalyse und Psychotherapie


Richtziel

Die Psychotherapie als Methode beschreiben und unterschiedliche Therapiemethoden aufzählen und deren Kerninhalt schildern können. Den Stellenwert der Graphologie als diagnostische Möglichkeit für die Bestimmung eines Therapieansatzes (im Sinne des Feststellens eines erfolgversprechenden Zugangsweges zum Patienten) schildern können.


3.1 Grundlagen der Psychotherapie

Psychotherapie aus der Sicht der ihr zugrundeliegenden Theorien schildern und erklären können.


3.2 Psychotherapieformen

Verschiedene Therapieformen nennen und deren Inhalt und Ziel schildern können.


3.3 Bewegungs- und Schreibtherapie

Die Notwendigkeit einer Bewegungs- und Schreibtherapie als eigenständige Form erläutern und deren Eignung begründen können.

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Sekretariat SGB: Rosmarie Bolliger, Martha-Ringier-Str. 11, CH-5600 Lenzburg | bolliger.grapho@bluewin.ch | www.sgb-graphologie.ch | Impressum | © 2012

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